Sonntag, 26. Mai. 2013 Theater am Rand

Sonntag, 26.05.13 - 17:00 Uhr Cuarteto Bando y Caio Rodriguez - Tango zum Hören und Tanzen

 


u.a. mit Bildern von Neulietzegöricke

Schnellfinder Stichworte



Herzlich willkommen im Amt Barnim-Oderbruch,

der Amtsverwaltung der Gemeinden

Bliesdorf, Neulewin, Neutrebbin, Oderaue, Prötzel und Reichenow-Möglin.

 

„Der Uhu braucht noch Zeit - Die Eröffnung der Europabrücke wird erneut verschoben“

Das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz untersagt die für den 01.06.2013 geplante Eröffnung der Europabrücke Neurüdnitz-Siekierki
Das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) hat kurzfristig die ablehnende Entscheidung zur Eröffnung der Europabrücke Neurüdnitz-Siekierki am 01.06.2013 getroffen, nachdem kein Konsens für eine Terminverschiebung gefunden werden konnte.
Aufgrund von Einwänden des Bundesverkehrsministeriums musste die Eröffnung bereits früher vom 01.05.2013 auf den 01.06.2013 verschoben werden. Mit der aktuellen Verfügung des LUGV vom 21.05.2013 wurde die ab dem 01.06.2013 geplante Wiederaufnahme des Draisinenbetriebs auf der Europabrücke nunmehr bis einschließlich 30.06.2013 untersagt.
Hintergrund für die Untersagung ist, dass auf einem leer stehenden Brückenpfeiler unmittelbar neben der Europabrücke ein Uhu-Paar genistet hat. Seit Mitte April 2013 ist der Brutplatz der streng geschützten Vogelart bekannt. Zwei Uhu-Küken sind Ende April geschlüpft, sie sind voraussichtlich Ende Juni 2013 flugfähig und können dann den gänzlich von der Oder umspülten Brückenpfeiler verlassen. Der Draisinenbetrieb – so befürchtet das Landesamt – könnte bei dem Uhu-Paar und seinen Küken Fluchtreaktionen hervorrufen. Es bestehe die Gefahr, dass die jungen, noch flugunfähigen Uhus vom Pfeiler in das Wasser der Oder fallen und ertrinken. Das Artenschutzrecht verbiete derartige Störungen und lasse gerade in der Aufzuchtzeit keine Spielräume. In den letzten 20 Jahren wurden maximal fünf Brutpaare im Jahr in Brandenburg
bekannt, er gehört damit zu den seltensten Arten in Brandenburg.
Die polnischen Gemeinden Cedynia und Moryn sowie das Amt Barnim-Oderbruch und die Draisinenbahnen Berlin-Brandenburg GmbH & Co. KG versuchen seit mehreren Jahren, die nach wie vor dem Eisenbahnverkehr gewidmete Oderbrücke zwischen dem deutschen Neurüdnitz und dem polnischen Siekierki zu öffnen. Nachdem im Rahmen eines großen Brückenfestes am 05.09.2012 erstmalig seit über 60 Jahren wieder Schienenfahrzeuge die Brücke überquerten, wurde für den 01.06.2013 mit einem großen Fest zur dauerhaften, feierlichen Eröffnung und Taufe auf den Namen „Europabrücke Neurüdnitz-Siekierki“ eingeladen. Da es sich um eine Eisenbahnbrücke ohne Boden für Fußgänger handelt, sollte die Brücke zunächst nur mittels Draisinen mit Fahrradanhänger überquert werden.
Infolge der Untersagung des Draisinenbetriebs durch das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) wird die für den 01.06.2013 geplante Eröffnung der Oderbrücke auf unbestimmte Zeit verschoben. Sofern die Brücke zu einem späteren Zeitpunkt eröffnet werden kann, wird dies nach Auskunft des Investors Draisinenbahnen Berlin-Brandenburg GmbH & Co. KG frühestens im Jahr 2014 erfolgen.

Der Termin zum Start der Fährsaison der Oderfähre „Bez Granic“ in Güstebieser Loose verschiebt sich. Die Stadtverwaltung Mieszkowice hat informiert, dass wegen des hohen Wasserstandes der 20.04.2013 als Starttermin nicht gehalten werden kann. Auch in den nächsten Tagen ist keine Entspannung in Aussicht.

Bis zum 30.6.2013 sind Existenzgründer dazu aufgerufen sich für den Existenzgründerpreis 2013 zu bewerben.

(Weitere Informationen über den Link in der Überschrift.)

Über Maerker können Sie unserer Amtsverwaltung auf einfachem Wege mitteilen, wo es ein Infrastrukturproblem in Ihrem Ort gibt. Über das Internet können damit der Verwaltung zum Beispiel Schäden an Bäumen, Straßen und Gehwegen, defekte Straßenleuchten, wilde Abfallablagerungen, Geruchs- und Lärmbelästigungen, Probleme mit Tieren oder Vandalismusschäden gemeldet werden. Die Verwaltung teilt Ihnen und allen Nutzern dieser Plattform mit, wie Sie den Missstand beseitigen wird. Ampelsymbole informieren Sie über den Stand der Bearbeitung.

Wie beschreibe ich mein Anliegen in Maerker?

Sie können Ihr Anliegen über das Formular "Hinweis eingeben" an die zuständige Verwaltung senden. Dabei sind die mit einem Stern markierten Felder Pflichtfelder. Versuchen Sie über das Feld "Beschreibung" das Problem so präzise wie möglich zu beschreiben. Die Redaktion behält sich allerdings vor, eingestellte Bilder aus rechtlichen Gründen zu prüfen. Eventuell ist es notwendig, die Hinweistexte zu kürzen und unsachliche Inhalte, die nichts mit der Beschreibung des Hinweises zu tun haben, zu entfernen.

 

Eine Ampel informiert Sie über den Status des jeweiligen Hinweises:

  • Rot (eingetragen) bedeutet, der Hinweis ist in Maerker "eingetragen", wurde aber noch nicht gesichtet. Wenn der Hinweis "angenommen" ist, wird von der Fachverwaltung ein Sachstand eingeholt.
  • Gelb (in Arbeit) bedeutet, dass Informationen zum Sachstand von der Fachverwaltung eingefügt wurden. Häufig liegt dann auch ein Termin vor.
  • Grün (erledigt) bedeutet, dass der beschriebene Missstand bearbeitet und erledigt wurde.
  • Grün/Gelb (abschließend bearbeitet) bedeutet, dass der Missstand durch die örtliche Verwaltung nicht beseitigt werden kann. Dafür gibt es vielfältige Gründe:
    • Die Angelegenheit betrifft einen privaten Eigentümer
    • Eine andere Verwaltung ist zuständig
    • Es stehen derzeit keine finanziellen Mittel zur Behebung zur Verfügung
    Der Hinweis wurde in den entsprechenden Fällen an die zuständige Behörde oder an den privaten Eigentümer weitergeleitet. Sobald der Missstand behoben wird, erfolgt ein Umschalten auf Grün. Für die örtliche Verwaltung ist der Hinweis damit abschließend bearbeitet.

 

Im Archiv werden Hinweise abgelegt, die seit längerem bearbeitet (grün) sind. Dadurch wird der eigentliche Maerker-Bereich übersichtlicher.

Wie erhalte ich eine Rückantwort von der Verwaltung?

Über Ihre E-Mail-Adresse, die Sie im Formular "Hinweis geben" hinterlegen, erhalten Sie Benachrichtigungen über den Bearbeitungsstand. Davon unabhängig können Sie im Portal über die Status-Zeile Ihres Hinweises neben der Ampel den Stand die Bearbeitung Ihres Hinweises jederzeit verfolgen.

Warum muss ich meine E-Mail-Adresse einfügen?

Ihre E-Mail-Adresse bietet eine direkte Kommunikationsmöglichkeit zwischen den Maerker-Redakteuren in der Verwaltung und Ihnen. Somit werden Sie zeitgleich auf den neuen Bearbeitungsstand Ihres Hinweises hingewiesen. Des Weiteren kann der zuständige Bearbeiter in der Verwaltung - im direkten Kontakt mit Ihnen - offene Fragen erörtern und Unklarheiten beseitigen.

Kindereinträge im Reisepass der Eltern seit dem 26. Juni 2012 ungültig

Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung: Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Das Bundesinnenministerium empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.
Hintergrundinformationen:
Die Änderung ergibt sich unmittelbar aus der Verordnung (EG) Nr. 444/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Mai 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedsstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten (EU-Passverordnung). Hintergrund ist das in der EU-Passverordnung aus Sicherheitsgründen verankerte Prinzip "eine Person - ein Pass", das EU-weit bis zum 26. Juni 2012 umzusetzen ist und von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) empfohlen wird. Aufgrund der zehnjährigen Gültigkeitsdauer von Reisepässen können sich Dokumente mit (ab dem 26. Juni 2012 ungültigem) Kindereintrag aber noch bis Ende Oktober 2017 in Umlauf befinden.