Die amtsangehörige Gemeinde Neulewin bietet folgende Fläche zum Verkauf an:
Gemarkung Neulewin
Flur 103 Flurstück 225 – 3456 m²
bebaut mit baufälligem Nebengebäude
Kaufpreis 30.000,00 Euro
Sämtliche im Zusammenhang mit der Veräußerung anfallenden Kosten trägt der Erwerber. Es wird darauf hingewiesen, dass sich kein Erwerbsanspruch aufgrund eines Antrages entsteht.
Für den Inhalt oder die Richtigkeit der vorgenannten Angaben wird jegliche Haftung ausgeschlossen.
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Neulewin und ist somit gemäß § 34 BauGB als Bauland ausgewiesen.
Die Gemeinde Neulewin schreibt ein teilweise mit Halle bebautes Grundstück im Ortsteil Neulewin zum Verkauf aus.
Gemarkung Neulewin
Flur 103 Flurstück 245 – 1422 m²
Flur 104 Flurstück 166 – 1964 m²
Die Halle ist derzeit vermietet. Mieteinnahmen betragen 240 Euro/Jahr.
Das unbebaute Flurstück ist verpachtet – Pacht beträgt 16,70 Euro/Jahr.
Zur Teilnahme an der Ausschreibung nennen Sie uns bitte Ihr persönliches Höchstgebot und schicken Sie dieses Schreiben bis zum 18. 02. 2019 an das Amt Barnim-Oderbruch, SG Liegenschaften, Freienwalder Straße 48 in 16269 Wriezen. Bitte kennzeichnen Sie den Briefumschlag mit dem Hinweis „Ausschreibung Neulewin – NICHT ÖFFNEN“.
Sämtliche im Zusammenhang mit der Veräußerung anfallenden Kosten trägt der Erwerber. Es wird darauf hingewiesen, dass ich kein Erwerbsanspruch aufgrund eines Angebotes entsteht.
Für den Inhalt oder die Richtigkeit der hier genannten Angaben wird jegliche Haftung ausgeschlossen.
Grundstück OT Güstebieser Loose
Die amtsangehörige Gemeinde Neulewin bietet folgende Fläche zum Verkauf an:
Gemarkung Güstebieser Loose
Flur 1
Flurstück 47/5
Grundstücksdaten 382 m²
bebaut mit Lagergebäude (vermietet)
jährliche Mieteinnahme: 300,00 Euro
Grundstück ist mit einem Löschwasserbrunnennutzungsrecht belastet
Kaufpreis 3.300,00 Euro
Sämtliche im Zusammenhang mit der Veräußerung anfallenden Kosten trägt der Erwerber. Es wird darauf hingewiesen, dass sich kein Erwerbsanspruch aufgrund eines Antrages entsteht.
Für den Inhalt oder die Richtigkeit der hier genannten Angaben wird jegliche Haftung ausgeschlossen.