Möglichkeiten des elektronischen Kommunikation mit dem Amt Barnim-Oderbruch

Für die elektronische Übermittlung rechtsverbindlicher Erklärungen und Anträge  steht folgendes DE-MAIL-Postfach zur Verfügung:

poststelle@barnim-oderbruch.de-mail.de

Wissenswertes über DE-MAIL

häufig gestellte Fragen


Hinweise zur elektronischen Kommunikation mit dem Amt Barnim-Oderbruch

Das Amt Barnim-Oderbruch (im folgenden „Amt“) nimmt gemäß § 3 a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Brandenburg (VwVfGBbg) am elektronischen Rechtsverkehr teil. Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat.

 

Demgemäß können u.a. Schriftsätze und deren Anlagen, formgebundene Anträge und Erklärungen, sowie schriftlich einzureichende Auskünfte, Gutachten, Übersetzungen und Erklärungen Dritter, sowie Widersprüche und Einsprüche als elektronisches Dokument beim Amt eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass die elektronische Kommunikation mit dem Amt eine qualifizierte elektronische Signatur der Dokumente voraussetzt.

 

Der elektronische Verwaltungszugang wird unter folgender Bedingung eröffnet:

 

  • Der Zugang erfolgt per De-Mail in Verbindung mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Das Amt stellt für De-Mails mit qualifiziert elektronisch signierten Dokumenten folgende zentrale De-Mail-Adresse zur Verfügung:

 

poststelle@barnim-oderbruch.de-mail.de

 

Wenn Sie einen Antrag stellen oder ein Verwaltungsverfahren abwickeln möchten, benutzen Sie bitte für die gesamte Verfahrenskorrespondenz die vorstehend genannte De-Mail-Adresse.

 

Alle anderen bekannten, herkömmlichen E-Mail-Adressen des Amtes, sowie personenbezogene E-Mail-Adressen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amtes stellen keinen Zugang für die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation mit dem Amt dar. Dies gilt auch dann, wenn Sie im Laufe der Verfahrensabwicklung eine elektronische Nachricht aus dem persönlichen Postfach einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters des Amtes erhalten. Andere Mail-Adressen als die oben genannte De-Mail-Adresse zum Amt, stehen ausschließlich für unverbindliche Anfragen und Auskünfte zur Verfügung. Das bedeutet, dass Sie über herkömmliche E-Mail-Adressen keine Anträge verbindlich stellen können oder Fristen gewahrt bleiben, wenn Sie Ihre elektronische Post an eine andere Adresse als poststelle@barnim-oderbruch.de-mail.de senden.

 

Geben Sie in Ihrer elektronischen Post stets Ihre postalische Adresse, sowie den gewünschten Empfänger mit Fachamt und, falls vorhanden, Aktenzeichen, so genau wie möglich an. Mit diesen Angaben kann Ihre De-Mail schneller weitergeleitet werden.

 

Enthält die De-Mail Anlagen mit qualifizierter elektronischer Signatur, weisen Sie bitte im Betreff oder Text darauf hin.

 

Hinweis: Für die rechtssichere elektronische Kommunikation mit dem Amt Barnim-Oderbruch benötigen Sie zwingend ein eigenes kostenpflichtiges De-Mail-Konto bei einem Anbieter für De-Mail.