Kommunale Wärmeplanung
Wir laden Sie herzlich zur Auftaktveranstaltung der kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinden Neulewin, Neutrebbin, Oderaue, Bliesdorf und Reichenow-Möglin ein.
Termin: Dienstag, 15. September 2026, 18:30 Uhr
Ort: Amt Barnim-Oderbruch, Amtssaal
Im Rahmen der Veranstaltung möchten wir Ihnen die Ziele, den Ablauf und die nächsten Schritte der kommunalen Wärmeplanung vorstellen. Zudem besteht die Gelegenheit, Fragen zu stellen und sich mit den Beteiligten auszutauschen.
Die Veranstaltung wird gemeinsam durch das Amt Barnim-Oderbruch sowie das beauftragte Planungsbüro Greenwind durchgeführt.
Aus organisatorischen Gründen bitten wir um eine kurze Rückmeldung bis zum 04.09.2026 per E-Mail an rosenberg@barnim-oderbruch.de, ob Sie an der Veranstaltung teilnehmen werden.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und einen konstruktiven Austausch.
Amt Barnim-Oderbruch
03.08.2026
Im Amt Barnim-Oderbruch liegen die ersten Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung vor. Durch die Auswertung öffentlich zugänglicher Daten wurde die Eignungsprüfung nach §14 WPG (Wärmeplanungsgesetz) für das gesamte Amtsgebiet durchgeführt. Dabei wird frühzeitig geprüft, welche Gebiete sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für die Versorgung durch ein Wärme- oder Wasserstoffnetz eignen. Diese nicht für eine zentrale Versorgung infrage kommenden Gebiete werden als dezentrale Wärmeversorgungsgebiete definiert und können in der Wärmeplanung verkürzt betrachtet werden. Da die Eignungsprüfung nicht auf detaillierten Erkenntnissen der Bestands- und Potentialanalyse basiert, wurden nur jene Gebiete als ungeeignet eingestuft, die sehr unwirtschaftliche Voraussetzungen für zentrale Versorgung aufweisen. Es ist zu erwarten, dass weitere Gebiete als dezentrale Wärmeversorgungsgebiete definiert werden.
Das Ergebnis der Eignungsprüfung zeigt, dass es in jeder Gemeinde des Amts Barnim-Oderbruch mehrere Gebiete gibt, die frühzeitig als dezentrale Wärmeversorgungsgebiete definiert werden können. Insbesondere in den Siedlungskernen wird die vollständige Wärmeplanung durchgeführt. Dort wird erst in der Szenarioanalyse eine finale Definition des Wärmeversorgungsgebiets vorgenommen.
Die ausgewiesenen Eignungsgebiete der jeweiligen Gemeinden können Sie den unten stehenden Darstellungen entnehmen.
Übersicht über die Eignungsgebiete der Gemeinden:
Bliesdorf t3://file?uid=2777
Neulewin t3://file?uid=2778
Neutrebbin t3://file?uid=2779
Oderaue t3://file?uid=2780
Reichenow-Möglin t3://file?uid=2781
Die Wärmewende ist ein wichtiger Baustein zur Erreichung des Bundesziels bis 2045 treibhausgasneutral zu werden. Da 50 % des gesamten Endenergiebedarfs im Wärmebereich anfällt, kommt der Umgestaltung der Wärmeversorgung von fossilen zu erneuerbaren Energien eine zentrale Bedeutung bei. Hierbei nimmt die Wärmeplanung als strategisches Werkzeug eine Schlüsselrolle ein. Der derzeit in Erarbeitung befindliche Wärmeplan soll Wege aufzeigen, wie es dem Amt Barnim-Oderbruch gelingen kann, eine zukunftsfähige, klimafreundliche Wärmeversorgung bis zum Zieljahr 2045 zu etablieren. Mit dem Bundes-Wärmeplanungsgesetz in Verbindung mit der Brandenburgischen Wärmeplanungsverordnung haben die Gemeinden des Amtes Barnim-Oderbruch die Pflichtaufgabe, eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Das Amt Barnim-Oderbruch wurde durch Beschlüsse der Gemeindevertretungen mit der Durchführung der kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinden Reichenow-Möglin, Bliesdorf, Neutrebbin, Oderaue und Neulewin betraut. Die Übertragung dieser Aufgabe erfolgte auf Grundlage des § 6 WPG (Wärmeplanungsgesetz) und § 1 BbgWPV (Brandenburgische Wärmeplanungsverordnung).
Die kommunale Wärmeplanung zeigt unverbindlich auf, wie die zukünftige Wärmeversorgung im Amt Barnim-Oderbruch aussehen könnte. Dabei werden Gebiete identifiziert, in denen eine zentrale Wärmeversorgung (Wärmnetze oder grüne Gase) und eine dezentrale Wärmeversorgung (Einzelversorgung, z. B. Wärmepumpe) nach derzeitigem Kenntnisstand zukünftig am wahrscheinlichsten sind. Der Wärmeplan legt dabei nicht fest, wie die Wärmeversorgung im Einzelfall aussehen muss, sondern dient vor allem der Priorisierung von Maßnahmen sowie als Orientierungshilfe für Hauseigentümerinnen und -eigentümer, Energieversorgungsunternehmen, die Wohnungswirtschaft und weiteren Akteurinnen und Akteuren vor Ort.
Die wesentlichen Schritte der kommunalen Wärmeplanung sind:
- Bestandsanalyse
- Potentialanalyse
- Zielszenario
- Darstellung von Wärmeversorgungsarten für das Zieljahr 2045
- Umsetzungsstrategie und Maßnahmen
Während des gesamten Erstellungsprozesses finden Gespräche und Abstimmungen mit planungsrelevanten Akteuren, wie z.B. den Strom- und Gasnetzbetreibern, statt. Auch gibt es Möglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger, sich zu informieren und zu beteiligen. Die Fertigstellung des Wärmeplans ist für Februar 2027 datiert.
Bei der Wärmeplanerstellung wird das Amt Barnim-Oderbruch durch das Unternehmen Green Wind Innovation GmbH & Co KG / Wintersteinstraße 22 / 10587 Berlin unterstützt. Green Wind ist ein in Berlin und Lübeck beheimatetes Unternehmen mit Spezialisierung auf kommunaler Wärmeplanung, Sektorenkopplung und erneuerbaren Energien. Das Unternehmen betreut verschiedene Wärmeplanungsprojekte in Brandenburg, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt und bringt seine Expertise in die Erstellung des Wärmeplans für die Gemeinden des Amtes Barnim-Oderbruch ein.