Hinweise zur elektronischen Kommunikation mit dem Amt Barnim-Oderbruch
Entgegennahme von E-Mails und Dokumenten
Die genannten E-Mail-Adressen dienen nur für den Empfang einfacher Mitteilungen ohne Signatur und/oder Verschlüsselung. Mit diesem Kommunikationsmittel können rechtsverbindliche Erklärungen und Verfahrensanträge, die nach geltendem Recht der Schriftform bedürfen und nur durch ein elektronisches Dokument in Verbindung mit einer qualifizierten elektronischen Signatur ersetzt werden können, nicht eingereicht werden.
Hinweis: Sollte Ihre Nachricht einen entsprechenden Schriftsatz beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung auf dem Postwege oder mittels Telefax unbedingt erforderlich.
Da es aus verwaltungsinternen Gründen derzeit nicht möglich ist, alle Eingaben, die per E-Mail eingehen auch auf elektronischen Wege zu beantworten, werden die Nutzer des E-Mail-Zugangs gebeten, neben der E-Mail-Adresse auch ihre Postanschrift anzugeben.
Elektronische Signatur
An die E-Mailadressen des Amtes Barnim-Oderbruch können E-Mails mit qualifiziert elektronisch signierten Dokumenten nicht zugestellt werden.
Hinweise zur elektronischen Kommunikation mit dem Amt Barnim-Oderbruch über das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo)
Das Amt Barnim-Oderbruch (im folgenden „Amt“) nimmt gemäß § 3 a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Brandenburg (VwVfGBbg) am elektronischen Rechtsverkehr teil. Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat. Der elektronische Verwaltungszugang wird unter folgenden Bedingungen eröffnet:
Zugang nur über das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo)!
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP)/Besonderes elektronisches Behördenpostfach (beBPo)
Mit dem EGVP können Schriftsätze und andere Dokumente in elektronischer Form rechtswirksam an alle teilnehmenden Gerichte und Behörden schnell und sicher übermittelt werden. Voraussetzung ist, dass die Verfahrensbeteiligten selbst über ein EGVP-Postfach verfügen. Jeder Bürger kann sich ein kostenloses MJP (Mein Justizpostfach) unter (https://ebo.bund.de/#/) anlegen. Voraussetzung ist die vorherige Beschaffung einer BundID (https://id.bund.de/de).
Für die rechtssichere und -wirksame Kommunikation ist das Amt innerhalb des EGVP unter
„Amt Barnim-Oderbruch“ zu erreichen.
Soweit mit der EGVP-Nachricht Dokumente eingereicht werden, für die die Schriftform vorgeschrieben ist, sind diese auch hier mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach Art. 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS-Verordnung) zu versehen. Diese und das ihr zugrundeliegende Zertifikat müssen durch das Amt nachprüfbar sein. Das zugehörige qualifizierte Zertifikat muss zum Zeitpunkt der Anbringung der Signatur an dem Dokument gültig gewesen sein. Eine Signatur über mehrere Dokumente, die sogenannte Containersignatur, ist nicht zulässig. Jedes Dokument muss einzeln signiert werden.
Näheres über die Anmeldung, den Zugang, die Nutzung sowie den Download der Anwendung erfahren Sie unter http://www.egvp.de.
Das Amt Barnim-Oderbruch ist für Gerichte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts, Notare, Rechtsanwaltskanzleien und Bürger über einen sicheren Übermittlungsweg, sein besonderes elektronisches Behördenpostfach (beBPo), erreichbar. Die Nutzung dieses Dienstes setzt beim Absender mindestens ein EGVP-Postfach voraus. Die Anbringung von qualifizierten elektronischen Signaturen ist bei Nutzung eines sicheren Übermittlungsweges nicht erforderlich. Das prozessuale Schriftformerfordernis ist hier erfüllt, wenn der Name der verantwortenden Person in dem elektronischen Dokument vermerkt ist (einfache Signatur) und dieses durch die verantwortende Person selbst auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht wird.
Weitere Informationen zum besonderen elektronischen Behördenpostfach sind auf der Internetseite justiz.de (https://egvp.justiz.de/behoerdenpostfach/index.php) zu finden.
E-Rechnungen
Mitteilung bezüglich des digitalen Rechnungsversandes an das Amt Barnim-Oderbruch und seine Gemeinden
Das Amt Barnim-Oderbruch und seine Gemeinden sind seit dem 1.4.2020 in der Lage E-Rechnungen, die per E-Mail mit einem E-Rechnungsanhang in den gängigen Formaten XRechnung oder ZUGFeRD zugesandt werden, automatisch zu verarbeiten.
Wenn Sie uns E-Rechnungen schicken wollen, dann können Sie über unser Sekretariat bzw. die Mailadresse die E-Rechnungsmailadresse des Amtes Barnim-Oderbruch erhalten.
Ihre Buchhaltungssoftware sollte in der Lage sein, E-Rechnungen im Format XRechnung oder ZUGFeRD zu erstellen oder Sie benutzen einen externen XRechnungsgenerator. Im Interesse einer reibungslosen Abwicklung sollten Sie vor dem Versand der ersten E-Rechnung telefonischen Kontakt mit uns aufnehmen. (Tel. 033456-39913)
Die Einreichung von E-Rechnungen über das Rechnungseingangsportal des Landes (OZG-RE) ist zur Zeit noch nicht möglich, da bisher kein medienbruchfreier Transportweg für die E-Rechnungen aus dem Portal des Landes in die Finanzbuchhaltung des Amtes Barnim-Oderbruch besteht. Sobald eine Schnittstelle zur Datenübernahme aus dem Landesportal zur Verfügung steht, wird das Amt Barnim-Oderbruch auch den Empfang von E-Rechnungen über die sogenannte Leitweg-ID ermöglichen.