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Fundbüro

Fundbüro

Im Ordnungsamt können Sie gefundene Gegenstände abgeben und nach Gegenständen fragen, die Sie verloren haben. 

Vielleicht können wir Ihnen helfen. 

Die Anzeigepflicht gefundener Gegenstände ab einem Wert von 5,- EUR ergibt sich aus den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Gem. § 973 BGB erwirbt der Finder mit dem Ablauf von 6 Monaten nach der Anzeige das Eigentum an der Sache, wenn der Verlierer nicht ermittelt werden kann.

Fundsache Fahrrad

Fundsache:

Fahrrad

Fundort:

Bliesdorf, Richtung Asylunterkunft, an der Ecke Richtung Vevais (Spielplatz im Gebüsch)

Merkmale:

Farbe: schwarz 

mit Fahrradkorb