Fundbüro
Im Ordnungsamt können Sie gefundene Gegenstände abgeben und nach Gegenständen fragen, die Sie verloren haben.
Vielleicht können wir Ihnen helfen.
Die Anzeigepflicht gefundener Gegenstände ab einem Wert von 5,- EUR ergibt sich aus den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Gem. § 973 BGB erwirbt der Finder mit dem Ablauf von 6 Monaten nach der Anzeige das Eigentum an der Sache, wenn der Verlierer nicht ermittelt werden kann.
Fundsache Fahrrad
Fundsache:
Fahrrad
Fundort:
Bliesdorf, Richtung Asylunterkunft, an der Ecke Richtung Vevais (Spielplatz im Gebüsch)
Merkmale:
Farbe: schwarz
mit Fahrradkorb