Neue Hundehalteverordnung Land Brandenburg (HundehV)
Seit dem 1. Juli 2024 ist die neue Hundehalteverordnung in Kraft getreten. Diese Verordnung bringt wichtige Änderungen und Vorschriften mit sich, die alle Hundebesitzer/innen im Bundesland betreffen.
Ziel der neuen Regelung ist es, das Zusammenleben von Mensch und Tier sicherer und harmonischer zu gestalten.
Ab sofort muss jede/r Hundebesitzer/in:
- seinen/ihren Hund unverzüglich, unabhängig von Rasse und Größe, beim örtlichen Ordnungsamt anzeigen
- den Hund durch einen Mikrochiptransponder gemäß ISO-Standard von einem Tierarzt kennzeichnen lassen
Dies erleichtert die Rückverfolgung und Identifikation entlaufener Tiere.
Die Ordnungsbehörde bittet alle Hundehalter/innen der Gemeinden des Amtes Barnim-Oderbruch, die Haltung Ihres Hundes / Ihrer Hunde bis zum 31.01.2025 anzuzeigen.
Dies gilt auch für alle Hunde die bereits vor dem 1. Juli 2024 im Amtsgebiet gehalten wurden.
Nutzen Sie zur Anzeige Ihres Hundes / Ihrer Hunde das Anzeigeformular auf der Homepage des Amtes Barnim-Oderbruch oder wenden Sie sich per E-Mail an das Ordnungsamt auf oder .
Rechtsgrundlage:
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden im Land Brandenburg