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Neue Hundehalteverordnung Land Brandenburg (HundehV)

Neue Hundehalteverordnung Land Brandenburg (HundehV)

Seit dem 1. Juli 2024 ist die neue Hundehalteverordnung in Kraft getreten. Diese Verordnung bringt wichtige Änderungen und Vorschriften mit sich, die alle Hundebesitzer/innen im Bundesland betreffen.

Ziel der neuen Regelung ist es, das Zusammenleben von Mensch und Tier sicherer und harmonischer zu gestalten.

Ab sofort muss jede/r Hundebesitzer/in:

  • seinen/ihren Hund unverzüglich, unabhängig von Rasse und Größe, beim örtlichen Ordnungsamt anzeigen
  • den Hund durch einen Mikrochiptransponder gemäß ISO-Standard von einem Tierarzt kennzeichnen lassen

Dies erleichtert die Rückverfolgung und Identifikation entlaufener Tiere.

Die Ordnungsbehörde bittet alle Hundehalter/innen der Gemeinden des Amtes Barnim-Oderbruch, die Haltung Ihres Hundes / Ihrer Hunde bis zum 31.01.2025 anzuzeigen.

Dies gilt auch für alle Hunde die bereits vor dem 1. Juli 2024 im Amtsgebiet gehalten wurden.

Nutzen Sie zur Anzeige Ihres Hundes / Ihrer Hunde das Anzeigeformular auf der Homepage des Amtes Barnim-Oderbruch oder wenden Sie sich per E-Mail an das Ordnungsamt auf oder .

Rechtsgrundlage:

Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden im Land Brandenburg