Diverse Beschaffungen:
Im Rahmen von Kleinaufträgen werden vom Amt Barnim-Oderbruch laufend beschafft:
- Einrichtungsgegenstände (z. B. Schränke,Regale,Bürostühle),
- elektronische Geräte (PC-Systeme, Drucker),
- Büromaterialien usw.
Anbieter werden bei Interesse gebeten, sich im Amt Barnim-Oderbruch (dort Frau Borkert) zu melden.
Kleinaufträge
Handwerksbetriebe haben die Möglichkeit sich in der Bauverwaltung unter 033456-39922, Herr Suhr über anstehende Kleinaufträge für Arbeiten in folgenden Gewerken zu informieren:
- Tischler
- Schlosser
- Bodenleger
- Maler
- Elektroinstallation
- Dachdecker
Hinweis:
Erklärungen, Bestätigungen und insbesondere die zu einem Vertragsschluss erforderlichen Willenserklärungen werden ausnahmslos vom Amt Barnim-Oderbruch – Der Amtsdirektor – abgegeben. Auf §§ 53, 54, 135 Abs. 4 BbgKVerf wird insofern aufmerksam gemacht.
Freiberufliche Leistungen
Das Amt Barnim-Oderbruch erteilt Aufträge, die auf die Erbringung freiberuflicher Leistungen abzielen (z. B. Tätigkeiten der Architekten, Ingenieure, Rechtsanwälte usw.). Folgende Leistungen hat das Amt Barnim-Oderbruch zurückliegend unter anderem in Anspruch genommen:
- Planungen in den Bereichen Hoch-, Tief- und Straßenbau,
- Ingenieurleistungen,
- Bauüberwachungstätigkeiten,
- Prozessvertretungen und Rechtsberatungsleistungen (insbesondere im Bereich des Kommunal-, Dienst- und Abgabenrechts sowie des öffentlichen und privaten Baurechts),
- allgemeine Beratungsleistungen (Wirtschafts-, Unternehmens- und Kommunalberatungen)
Anbieter solcher Leistungen haben die Möglichkeit, sich im Amt Barnim-Oderbruch (dort Frau Borkert) zu melden.
Hinweis:
Erklärungen, Bestätigungen und insbesondere die zu einem Vertragsschluss erforderlichen Willenserklärungen werden ausnahmslos vom Amt Barnim-Oderbruch – Der Amtsdirektor – abgegeben. Auf §§ 53, 54, 135 Abs. 4 BbgKVerf wird insofern aufmerksam gemacht.
Kleinaufträge
Handwerksbetriebe haben die Möglichkeit sich in der Bauverwaltung unter 033456-39922, Herr Suhr über anstehende Kleinaufträge für Arbeiten in folgenden Gewerken zu informieren:
- Tischler
- Schlosser
- Bodenleger
- Maler
- Elektroinstallation
- Dachdecker
Hinweis:
Erklärungen, Bestätigungen und insbesondere die zu einem Vertragsschluss erforderlichen Willenserklärungen werden ausnahmslos vom Amt Barnim-Oderbruch – Der Amtsdirektor – abgegeben. Auf §§ 53, 54, 135 Abs. 4 BbgKVerf wird insofern aufmerksam gemacht.
Freiberufliche Leistungen
Das Amt Barnim-Oderbruch erteilt Aufträge, die auf die Erbringung freiberuflicher Leistungen abzielen (z. B. Tätigkeiten der Architekten, Ingenieure, Rechtsanwälte usw.). Folgende Leistungen hat das Amt Barnim-Oderbruch zurückliegend unter anderem in Anspruch genommen:
- Planungen in den Bereichen Hoch-, Tief- und Straßenbau,
- Ingenieurleistungen,
- Bauüberwachungstätigkeiten,
- Prozessvertretungen und Rechtsberatungsleistungen (insbesondere im Bereich des Kommunal-, Dienst- und Abgabenrechts sowie des öffentlichen und privaten Baurechts),
- allgemeine Beratungsleistungen (Wirtschafts-, Unternehmens- und Kommunalberatungen)
Anbieter solcher Leistungen haben die Möglichkeit, sich im Amt Barnim-Oderbruch (dort Frau Borkert) zu melden.
Hinweis:
Erklärungen, Bestätigungen und insbesondere die zu einem Vertragsschluss erforderlichen Willenserklärungen werden ausnahmslos vom Amt Barnim-Oderbruch – Der Amtsdirektor – abgegeben. Auf §§ 53, 54, 135 Abs. 4 BbgKVerf wird insofern aufmerksam gemacht.
Diverse Beschaffungen:
Im Rahmen von Kleinaufträgen werden vom Amt Barnim-Oderbruch laufend beschafft:
- Einrichtungsgegenstände (z. B. Schränke,Regale,Bürostühle),
- elektronische Geräte (PC-Systeme, Drucker),
- Büromaterialien usw.
Anbieter werden bei Interesse gebeten, sich im Amt Barnim-Oderbruch (dort Frau Borkert) zu melden.